BREXIT ohne Auswirkungen für Ihr Business!

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GmbH oder andere sinnlose EU-Rechtsformen sind kein echter Ersatz für Ihre Limited. So kann Ihr Business problemlos weiterlaufen.

Ich begrüße den Brexit. Der Ausstieg Englands aus der EU bringt nur Vorteile, wie ich Ihnen gerne beweisen werde.
 
Ich lehne die Vorschläge von Bundesregierung, IHK, HWK und Berufsverbänden ab. Es macht keinen Sinn, mit einer KG / GmbH oder UG weiterzumachen. Diese Lösung füllt nur die Staatskasse und die deutscher Steuerberater, Rechtsanwälte und Notare.
 
Der Brexit wird sich auf die Anerkennung einer englischen Limited in Deutschland NICHT auswirken, weil Großbritannien Mitglied im EWR ist. Gesellschaften aus EWR-Staaten werden in Deutschland ebenso anerkannt, wie aus den EU-Staaten. Die Niederlassungsfreiheit gilt nicht nur in der EU, sondern auch im EWR. Dementsprechend müssen englische Limiteds ihre Rechtsfähigkeit in Deutschland auch nach dem Brexit behalten.
 

Ausnahmen

Nur wenn Großbritannien auch aus dem EWR austritt oder Deutschland das EWR-Abkommen gegenüber Großbritannien kündigt, dann gilt die Niederlassungsfreiheit für englische Limiteds in Deutschland nicht mehr - siehe Daragan, Brexit und EWR-Abkommen, ZErb Heft 10/2016 - Download!
Nach meiner Meinung wird es weder zu einem Austritt aus dem EWR, noch zur Kündigung des EWR-Abkommens durch Deutschland kommen.
 

Bestandsschutz

Alle englischen Limiteds mit Verwaltungssitz in Deutschland, die vor dem Brexit gegründet wurden, genießen Bestandsschutz. Der Vertrauensschutz bildet einen wesentlichen Pfeiler im deutschen und europäischen Rechtssystem - siehe Bode/Bron, Brexit als Risiko für die Limited und LLP, GmbHR Heft 9/2016
 

Fazit

Die deutsche Rechtsprechung muss die Rechtsfähigkeit einer englischen Limited so anerkennen wie vor dem Brexit, siehe Urteile "Überseering", "InspireArt", usw. des EuGH. 2002 wurde die Sitztheorie vom EuGH gekippt.
 

Kein Handlungsbedarf

Angesichts dieser Fakten besteht momentan KEIN HANDLUNGSBEDARF.
 

Was wäre, wenn ...

Für den Fall, dass es doch dazu käme, dass Limiteds in Deutschland nach dem Brexit nicht mehr anerkannt werden sollten, gibt es eine sehr einfache Lösung, wie der Verwaltungssitz in Deutschland weiterhin Bestand hat:
 
Durch eine einfache Änderung der Rechtsform, innerhalb von 48 Stunden. Die Kunden des Unternehmens merken davon überhaupt nichts. Nur das Gewerbeamt und das Finanzamt. Ob Sie dann noch einen deutschen Luxusbuchhalter brauchen, wird sich zeigen.
 

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