Wir treten in eine neue, brutale Phase der Zersetzung ein:
„Die Stasi- Richtlinie zur Zersetzung, Nr. 1/76 (im Wortlaut: „zur Entwicklung und Bearbeitung Operativer Vorgänge“) liest sich wie folgt:
wenn der jeweilige Operative Vorgang aus politischen oder politisch-operativen Gründen im Interesse der Realisierung eines höheren gesellschaftlichen Nutzens nicht mit strafrechtlichen Maßnahmen abgeschlossen werden soll
ist mit „Maßnahmen der Zersetzung“ zu arbeiten, sodass „feindlich-negativen Kräfte“
zersplittert, gelähmt, desorganisiert und isoliert und ihre feindlich-negativen Handlungen einschließlich deren Auswirkungen vorbeugend verhindert, wesentlich eingeschränkt oder gänzlich unterbunden werden. (…) Die vorbeugende Verhinderung, Aufdeckung und Bekämpfung politischer Untergrundtätigkeit ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe.
Vergleichen wir diese Richtlinie mit aktuellen Aussagen zum „Kampf gegen Rechts“:
Der Kampf gegen Rechts ist und bleibt eine zentrale Aufgabe für alle Demokratinnen und Demokraten. Die Bekämpfung des Rechtsextremismus ist für die SPD-Bundestagsfraktion eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe
läßt uns die SPD wissen. Der Österreichische Bundespräsident Van der Bellen, antwortet auf die Frage nach einem IB-Verbot:
Das ist nicht juristisch zu lösen, sondern eine politische Frage.
Auch Hans Peter Friedrich von der CDU bedient sich unbewußt des feinsten Stasi-Jargons wenn er sagt:
Im Grunde muss eine ganze Gesellschaft dafür sorgen, dass rassistische, fremdenfeindliche, antisemitische Parolen erst gar keine Chance bekommen, dass jede Art von Radikalisierung bekämpft und ausgeschlossen wird.
Wenn die Stasi schreibt „Typisches Kennzeichen des raffinierten Vorgehen des Klassenfeindes" sei, daß die
Methoden des feindlichen Wirkens unter der Jugend sich nach den vorliegenden Strafrechtsnormen, mit strafrechtlichen Mitteln nicht bekämpfen lassen,
so formulieren das die heutigen Gesinnungswächter im Standard so:
Gefährlich an den Identitären ist, dass sie geschickt vorgehen traditionelle Rechtsextreme waren in der Öffentlichkeit, überspitzt gesagt, dumpfe Skinheads mit dem Bezugspunkt NS-Zeit. Gegen diese konnte man relativ einfach nach dem Verbotsgesetz aktiv werden.
Nach dem zweitinstanzlichen Freispruch der IB argumentierte der Senat des OLG, dass wir die Grenze des Strafrechts nicht überschritten und freizusprechen wären. Mit dem Satz „Das klingt vielleicht unbefriedigend, weil die Angeklagten geschickt agierten“, wiesen sie auf ominöse politischen Mittel hin, mit denen man uns begegnen solle.
Der DDR Geheimdienst schrieb, dass der „Klassenfeind“ mit
verstärkten, differenzierten, raffinierten, verfeinerten Methoden die Zersetzung und Unterwanderung von Teilen der Jugend
plane. Dem stelle ich kommentarlos eine Aussage des Österreichische Verfassungsschutzes aus dem Jahr 2017 gegenüber:
gesellschaftszersetzende Kommunikationsstrategien und das öffentliche Auftreten rechtsextremer Ideologieträger bei identitären Splittergruppen führen zunehmend zu einer Polarisierung und Spaltung in der Öffentlichkeit und gefährden das friedliche Zusammenleben liberaler Demokratien.
Die Stasi warnte vor „geschickt lancierter“ Jugendkultur, und daß
der Klassenfeind bei der Organisierung der Konterrevolution immer von dem scheinbar unpolitischen Bereich ausgeht.
2017 schreibt der Verfassungsschutz:
Durch ihre öffentliche Inszenierung als vermeintlich harmlose 'Jugendbewegung' sind ihre rechtsextremen Einstellungsmuster für nur peripher informierte Sympathisanten nicht immer auf den ersten Blick zu erkennen.
Was tun gegen den Klassenfeind, oder Feind der „Bunten Gesellschaft“, wenn er ich hartnäckig weigert, auch gegen die drakonischsten Gesetze zu verstoßen? Heute wie damals lautet die Antwort: Zersetzung.(...) "(Martin Sellner)
https://sezession.de/61209/sol....idaritaet-metapoliti
https://www.spiegel.de/spiegel..../print/d-13489944.ht
https://www.stasi-mediathek.de..../medien/spezifische-
https://www.bstu.de/informatio....nen-zur-stasi/quelle