4. Klasse Grundschule zum Muselgebet gezwungen

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Teilnahmepflicht Zum Muslimischen Gebet An Thüringer Grundschule?

SaaleJournal

Berichterstattung statt Berichtbestattung

 

 

Am 5. Juni 2019 wurden Schüler der Klassenstufe 4 im Rahmen des evangelischen Religionsunterrichts an der Grundschule Udestedt (Landkreis Sömmerda) durch die Religionslehrerin verpflichtet, an Teilen eines muslimischen Gebets teilzunehmen. Das geht aus einer Pressemitteilung der AfD-Fraktion hervor. Selbst auf Einwand mehrerer Schüler, dass sie Christen seien und nicht muslimisch beten wollen, habe die Lehrerin entgegnet, dass die Teilnahme an Teilen des Gebets Pflicht sei und anderenfalls mit einer schlechten Note sanktioniert würde.

Dazu sagte die religionspolitische Sprecherin der AfD-Fraktion Corinna Herold: „An Schulen, die weltanschaulich neutral aufzutreten haben, ist ein solcher Vorgang inakzeptabel. Generell zeigt sich an dem Beispiel aber eine besorgniserregende Tendenz, dass Religion einen verstärkten Einfluss auf die Gesellschaft ausüben soll und ihnen dies auch von weltlichen und religiösen Institutionen vorschnell eingeräumt wird. Die Pflicht zur Teilnahme am Gebet und die Androhung einer negativen Zensur bei Verweigerung stellen einen schweren und nicht zu rechtfertigenden Eingriff in die negative Religionsfreiheit der Schüler dar. Dieser Vorgang ist ein gebotener Anlass, das Thema parlamentarisch aufzuarbeiten.“

Das Thema wurde heute im Thüringer Landtag im Rahmen einer Aktuellen Stunde debattiert. Die Redner der SPD, der Linken als auch Bildungsminister Holter (Linke) wiesen die Vorwürfe an die Leherin als unbegründet zurück. Sie habe sich an das gehalten, was der Thüringer Lehrplan für die 4. Klasse im Religionsunterricht vorschreibe.

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