Das Urteil zur Gruppenvergewaltigung einer 15-Jährigen durch neun Männer im Hamburger Stadtpark lässt einen, wie schon viele ähnliche Urteile, ratlos und wütend zurück. Lediglich einer der neun Täter erhielt eine Gefängnisstrafe, die anderen nur Bewährung. Die Voraussetzung für eine solche Bewährung sollten eigentlich Reue und eine gute Sozialprognose sein - aber von Reue zeigten die Männer kein Spur. Und das mitgelieferte psychiatrische Gutachten stellt ihnen indirekt auch keine gute Sozialprognose aus. Denn mit ihrem Migrationshintergrund landen sie fast schon automatisch in der Rolle des unterprivilegierten, an den Rand der Gesellschaft gedrängten Opfers. Seit Jahren schon hören wir diese Täterbeschreibungen, mit denen eine gewisse Klientel die "Du kommst aus dem Gefängnis frei"-Karte im Justiz-Monopoly gezogen hat. Von der Einleitung von Präventionsmaßnahmen indes fehlt jede Spur - das hieße schließlich, junge Migranten aus einem bestimmten Kulturkreis unter Generalverdacht zu stellen.
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